Droit Franco-Allemand
Deutsch-Französisches Recht

Kurze Einführung in einen häufig gebrauchten aber wenig definierten Begriff.

Deutsch-Französisches Recht existiert zwar im weitesten Sinne als Studiengang, ist aber dennoch in keinem Lehrbuch aufzufinden. Denn eigentlich existiert es nicht. Am ehesten könnte man deutsch-französische Staatsverträge als originäres deutsch-französisches Recht bezeichnen, also etwa internationale Verträge zwischen der Bundesrepublik (Bund) und Frankreich oder auch etwa den ARTE - Rundfunkstaatsvertrag, auf dessen deutscher Seite die Rundfunkanstalten der Länder Partei sind. Im übrigen aber und gerade dort, wo der Begriff am häufigsten benutzt wird, geht es schlichtweg um die Bezeichnung des deutschen und des französischen Rechts und die Schnittstelle zwischen beiden Rechtsordnungen. Das heißt, wer deutsch-französischer Jurist werden will, wird deutscher und französischer Jurist.

Integrierte deutsch-französische Studiengänge, die nur sehr bedingt Einblick  in beide Rechtsordnungen zulassen, sind zwar nach Schaffung einer Deutsch-Französischen Hochschule mit Sitz in Saarbrücken am florieren. Allen ist aber gemeinsam, dass stets beide Rechtsordnungen gelehrt werden. Vorreiter  war das nach dem Wiederanschluss des Saarlandes an Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg geschaffene Centre d'Etudes Juridiques Francaises, dessen Nachfolgerinstitut heute Centre Juridique Franco-Allemand heißt und als einzige Hochschuleinrichtung auf deutschem Boden das echte französische Studium bis hin zum DEUG, der schwierigsten Hürde innerhalb des französischen Rechtsstudiums, auch deutschen Mitstudenten anbietet, die gemeinsam mit den französischen Studienkollegen an der französischen Juristenausbildung partizipieren können.

Das ganze ist historisch begründet. Nach dem zweiten Weltkrieg stand das Saarland unter französischer Verwaltung. Diese legte den Grundstein für die Universität des Saarlandes, früher eine rein französische Hochschule. Nach Eingliederung des Saarlandes in das Nachkriegsdeutschland wurde aus der französischen Hochschule eine deutsche, doch einzelne Fachbereiche  bieten nach wie vor französische Rechtsstudien nach französischem Modell an. Dazu gehört die Faculte des Lettres, an welcher Literatur- und Sprachwissenschaftler, die in Frankreich ein DEUG - mention lettres modernes erworben haben, eine licence oder/und maîtrise en lettres (modernes) erlangen können, sowie das Centre d'Etudes Juridiques Francaises, heute Centre Juridique Franco-Allemand, an welchem das  DEUG mention droit erworben werden kann.  Neben dem quasi exterritorialen französischem Studium in Saarbrücken gibt es keine andere vergleichbare Möglichkeit, einen echten französischen Universitätsabschluss zu erwerben. Allerdings bieten die Universitäten München und Köln seit einigen Jahren interessante deutsch-französische Studiengänge an, die  zwingend ein Auslandsjahr voraussetzen, in  welchem Licence oder Maîtrise erworben werden können. Viele Universitäten sind diesem Beispiel gefolgt, wobei die Anforderungen jeweils sehr verschieden sind. Erwartete einen Studenten des französischen Rechts am Centre in Saarbrücken ein Pensum von bis zu 25 Wochenstunden französischen Rechtsstudiums (neben dem gleichzeitigen deutschen Studium), sind es an anderen Unis zumeist lediglich 2 1/2 Stunden französisches Recht pro Woche. Dementsprechend unterschiedlich dürfte auch die Kompetenz der Jungjuristen sein. Keine bemerkenswerten Vorteile gibt es bislang für diejenigen, die in Deutschland gleichzeitig ein erstes Staatsexamen erwerben wollen, hinsichtlich dieses deutschen Studiums. Anders  als in Frankreich anzutreffen und auch von deutschen Universitäten teilweise werbend proklamiert, bleiben die französischen Studien bis dato im Hinblick auf das deutsche Studium fast völlig unberücksichtigt, so dass Wissensdefizite im deutschen Recht aufgrund des gleichzeitigen französischen Studiums kaum zu erwarten sind. In der Realität handelt es sich nämlich nur für Franzosen um integrierte Studiengänge. Der deutsche Student, der auch Kompetenz im französischen Recht erwerben will, muss dies durch Mehraufwand schaffen. Auch diese Regelung befindet sich im Umbruch, ist aber bislang noch nicht explizit revidiert worden. Demzufolge ist ein deutsch-französischer Jurist mit Staatsexamen deutscher und französischer Jurist und in der Lage, sowohl im deutschen als auch im französischen Recht zu beraten, ein Beratungsfeld, welches, wie bereits erörtert, oft als Droit Franco-Allemand oder Deutsch-Französisches Recht bezeichnet wird.