Das Centre Juridique Franco - Allemand
Frankreich in Deutschland
Geschichte:
Das Centre Juridique Franco-Allemand (CJFA) ist das Nachfolgerinstitut des Centre d'Etudes Juridiques Francaises (CEJF), der ersten und einzigen durch Franzosen gegründeten Hochschuleinrichtung, welche die territoriale Eingliederung des Saarlandes dergestalt überlebt hat, dass nach wie vor im französischen Hochschulsystem studiert und ein echter französischer Universitätsabschluss erworben werden kann. Seit etwa 1980 hat sich das CEJF auch deutschen Studenten geöffnet, die nicht nur ein wenig französisches Recht neben dem deutschen Studium betreiben, sondern dieselbe Juristenausbildung, wie ihre französischen Kollegen absolvieren wollen. Die Anzahl der deutschen Mitstudenten blieb aber zunächst eine Hand voll jährlich. Erst gegen Ende der 80er Jahre, genau im Jahre 1989, setzte ein regelrechter Ansturm ein, der zu einer Quotenregelung führte.
Zulassungsvoraussetzungen:
Seither studieren (nach wie vor nach französischen System) 50% deutsche und 50% französische Studenten, die sich durch herausragende Sprachkenntnisse des jeweiligen Nachbarlandes und durch herausragende Abiturnoten qualifiziert haben, nebeneinander. Der Studienplan des CEJF umfasste folgende französischen Studienfächer:
Studienfächer am CEJF:
(alle Fächer ohne ausdrücklichen Zusatz stellen solche des französischen Rechts dar)
Einführung in das Recht, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht inkl. Verfassungsgeschichte, Familienrecht, Allgemeine Lehren, Beweisregeln und Persönlichkeitsrechte, Sachenrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Vergleichs- und Konkursrecht, Allgemeines und besonderes Steuerrecht, Haushaltsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Recht der öffentlichen Einrichtungen, Verwaltungsprozessrecht, Polizeirecht, Staatshaftungsrecht, Kommunalrecht, Vertragsrecht, Schuldrecht, Deliktsrecht, Allgemeines und besonderes Strafrecht. Darüber hinaus war deutsche Volkswirtschaftslehre ebenso Pflichtstudienfach wie die Einführung in das deutsche öffentliche Recht, Privatrecht und Strafrecht. Von letzteren Fächern waren natürlich die deutschen Studenten befreit (außer von der Volkswirtschaftslehre). Französisches Kommunalrecht und Strafrecht musste ebenfalls nicht durch deutsche Studenten belegt werden. Im übrigen aber alles.
Das Centre hat sich gewandelt und die Studienanforderungen für Doppelstudenten wurden gelockert. Diese sind allerdings nach wie vor überdurchschnittlich. Studiert wird in Studienjahren, nach deren erfolgreichem Abschluss, also nach Bestehen der schriftlichen und mündlichen Prüfungen, die Universität Nancy II das DEUG verleiht. Mittlerweile ist auch ein Bi-DEUG (mention droit franco-allemand) im Programm.
Prüfungen:
Die schriftlichen Prüfungen bestehen, wie im deutschen Studium, aus zu lösenden praktischen Fällen, darüber hinaus aber auch aus Aufsätzen zu Rechtsfragen und aus Entscheidungsanalysen (bestimmter Urteile). Die mündlichen Prüfungen bestehen allermeistens aus bloßer Wissensabfrage. Alle studierten Fächer sind auch Gegenstand von Prüfungen. Darüber hinaus gibt es in Hauptfächern Erfolgskontrollen innerhalb der Arbeitsgemeinschaften sowie Semesterabschlussprüfungen ("partielles").
Gerüchten nach sollen am Centre demnächst sowohl das DEUG als auch die Licence erworben werden können.
Die Deutsch - Französische Hochschule
Lange wurde um den Standort gerungen. Saarbrücken hat das Rennen gemacht und ist seit wenigen Jahren Sitz der Deutsch-Französischen Hochschule. Es handelt sich dabei um eine ungewöhnliche Hochschule, denn eigentlich fehlen dieser Uni gänzlich die Studenten. Es handelt sich vielmehr um eine Koordinations- und Planungseinrichtung, welche mit großem Erfolg die Zusammenarbeit deutscher Unis mit französischen Hochschulen organisiert. Heraus gekommen sind als Produkt dieser Arbeit erleichterte Möglichkeiten, im jeweiligen Nachbarland zum Studium zugelassen zu werden und dort Abschlüsse zu erwerben. Es handelt sich um eine sehr junge Organisation. Ein Kind der neunziger Jahre. Aber die Erfolge sind beachtlich, denn Sie führen dazu, immer mehr Studenten an das Hochschulwesen des Nachbarlandes heranzuführen, also auch diejenigen, die sich ausländische Studien ohne Organisation durch Dritte nicht zugetraut hätten. Als Beispiele seien die Universität Potsdam benannt, aber auch die freie Universität Berlin, welche gemeinsam mit französischen Universitäten als Früchte der Planungstätigkeit der Deutsch-Französischen Hochschule diverse deutsch-französische Studiengänge anbieten.
Autor:
N.H. BAYER
Deutsch-Französische Anwaltskanzlei
NHB
www.nhbayer.de